26
Juli
2016

Geschäftsverteilung − Haftungserleichterung mit Tücken

Dr. Sebastian Garbe, Eva Homborg

Besteht die Geschäftsführung einer GmbH aus mehreren Personen (für den Vorstand der AG gelten die nachfolgenden Ausführungen entsprechend), sind diese meist nur gemeinschaftlich zur Geschäftsführung befugt. Dies bedeutet, dass alle Geschäftsführer über sämtliche Geschäftsführungsmaßnahmen gemeinsam beschließen müssen. Sie sind daher auch für alle Maßnahmen verantwortlich, was ein hohes Haftungsrisiko birgt.

14
Juli
2016

Der Ausgleichsanspruch des im EU-Ausland tätigen Vertragshändlers gemäß § 89 b HGB

Dr. Andreas von Criegern

In seinem Urteil vom 25. Februar 2016 (Aktenzeichen VII ZR 102/15) hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen ein Vertragshändler einen Ausgleichsanspruch analog § 89 b HGB besitzt. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangte eine schwedische Kapitalgesellschaft, die für ein deutsches Unternehmen in Schweden als Vertragshändler tätig war, nach der Beendigung des Vertragshändlervertrages die Zahlung einer Ausgleichszahlung analog § 89 b HGB.