Unternehmensteuerrecht
Dennis Pohlmann, Marko Stapelfeldt
Der Wechsel von der bisherigen Ausgleichspostenmethode hin zur Einlagelösung bei ertragsteuerlichen Organschaften mutet zunächst nur nach „Technik in der Darstellung“ an. Dies mag in vielen Fällen so sein. Gleichwohl können sich in gewissen Konstellationen steuerpflichtige Erträge aus dem Methodenwechsel ergeben. Bei einem dem Kalenderjahr entsprechenden Geschäftsjahr sind diese steuerlichen Folgen im Jahr 2022 zu berücksichtigen.
ComplianceUnternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
Die Digitalisierung schreitet voran. Dies bleibt auch nicht ohne Folgen für künftige Betriebsprüfungen und wird nunmehr durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts weiter vorangetrieben.
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Markus Konheiser
Die steuerfreie Corona-Prämie, die im Rahmen der Pandemie an Beschäftigte ausbezahlt werden konnte, lief bekanntlich zum 31. März 2022 aus. Nach der Corona-Prämie kommen nun die weiteren steuerlichen Begünstigungen, wie z. B. der Corona-Pflegebonus und die Inflationsausgleichsprämie. Auch die Rentner wurden bedacht. Diese Personengruppe soll nun doch einmalig eine Energiepreispauschale von EUR 300,00 brutto erhalten.
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Nach dem Corona-Bonus soll nun die Inflationsausgleichsprämie kommen. Die Bundesregierung hat die entsprechende Regelung auf den Weg gebracht und der Bundestag hat diesem Vorhaben am 30.09.2022 zugestimmt.
Unternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung v. 12.7.2022 (BGBl 2022 I S. 1142) kommt der Gesetzgeber der Umsetzungsverpflichtung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonformen Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen i.S.d. § 233a AO nach. Dieses hatte mit Beschluss v. 8.7.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) die Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO i.V.m. § 233a AO für Zeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt.