ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Dr. Christian Hoppe
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Fahrrad als Dienstrad an. Arbeitnehmer, die viel Fahrrad fahren, tun etwas für ihre Gesundheit. Der Arbeitgeber profitiert mittelbar über einen statistisch geringeren Krankenstand und eine messbar höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei leasen Arbeitgeber Fahrräder (häufig als eBikes oder auch als Lastenräder) und überlassen sie an ihre Belegschaft zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Zudem ist die Nutzung des Dienstrades in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Beitrag gibt anhand einer aktuellen Entscheidung einen Überblick zu den unfallversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.
Unternehmensteuerrecht
Gegen die Entscheidung des VI. Senats des BFH vom 29.04.2021 (Az. VI R 31/18) zur Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen wurde am 20.01.2022 Verfassungsbeschwerde beim BVerfG (Az. 2 BvR 1443/21) eingelegt.
ArbeitsrechtUnternehmensteuerrecht
Greta Groffy
Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) müssen Arbeitgeber ab dem 01.01.2022 zu allen Entgeltumwandlungen in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschuss von 15 % zahlen, sofern sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Wie Arbeitgeber die Zuschusspflicht am besten umsetzen und was es arbeitsrechtlich zu beachten gibt, erläutert der folgende Blogbeitrag.
Unternehmensteuerrecht
Daniel Fengler
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss v. 08.07.2021 (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) die Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m § 233a AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nunmehr mit Schreiben vom 17.09.2021 die Folgen für die Besteuerungspraxis fest.
Unternehmensteuerrecht
Die Finanzverwaltung bezieht mit einem aktuellen BMF-Schreiben v. 9.9.2021 (III C 2 – S 7280-a/19/10004 :001) Stellung zur Rechtsprechung des BFH und passt den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend an.