16
Dezember
2024

Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2023: Wichtige Fristen und Hintergrundinformationen

Florian Ludwig

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz eine Ausnahmeregelung für die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen getroffen: Für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 des Handelsgesetzbuchs (HGB) eingeleitet. Diese Maßnahme soll den Auswirkungen der anhaltenden Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung tragen und Unternehmen sowie anderen Beteiligten mehr Flexibilität einräumen.

10
Dezember
2024

Überstundenzuschläge ab der 1. Stunde oberhalb der vereinbarten Arbeitszeit

Jan-Marcus Rossa

In dem am 05.12.2024 vom BAG entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob eine tarifvertragliche Regelung, nach der Überstundenzuschläge nur für Arbeitszeiten gezahlt werden, die über die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten hinausgehen, wirksam ist oder eine rechtswidrige Ungleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten und zudem eine mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellen würde.

05
Dezember
2024

Überblick zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Ein Leitfaden für die CSRD-Berichterstattung

Florian Ludwig, Kristina Geisel

Mit der Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) schafft die EU ein einheitliches Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Diese Standards definieren, was Unternehmen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) offenlegen müssen. In den nächsten Wochen werden wir Ihnen in dieser Reihe die einzelnen Standards vorstellen - beginnend im Folgenden mit einem ersten Überblick.

03
Dezember
2024

Vorsicht: Neue Produktsicherheitsverordnung

Dr. Andreas von Criegern

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die am 12. Juni 2023 in Kraft getretene neue EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie ersetzt die bislang geltende Produktsicherheitsrichtlinie. Anders als die bisherige Richtlinie gilt die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der EU. Bisher war es so, dass die jeweiligen Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen mussten. Dabei wurde nicht dieselbe Einheitlichkeit der Rechtsregelungen in der EU sichergestellt, wie dies bei der nunmehr in kraft tretenden Verordnung der Fall ist.