24
April
2024

Entgeltabrechnung: Bloße Abrufmöglichkeit über Mitarbeitenden-Portal genügt nicht

Dr. Erwin Salamon

Das Landesarbeitsgericht Niedersachen (LAG Niedersachen, Urteil vom 16.01.2024 – 9 Sa 575/23) hat entscheiden, dass Entgeltabrechnungen gem. § 108 Abs. 1 S. 1 GewO zwar in Textform erteilt werden können, die bloße Abrufmöglichkeit über ein Mitarbeitenden-Portal aber nur dann für einen Zugang der Entgeltabrechnung genüge, wenn Mitarbeitende hierzu ihr Einverständnis erteilt haben. Fehlt es daran, liegt keine Erfüllung des Anspruches auf eine Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 1 S. 1 GewO vor.

23
April
2024

Cannabislegalisierung und die arbeitsrechtlichen Folgen

Stefan Gatz

Cannabis wird zwar nicht erst seit dem 1. April 2024 konsumiert. Mit der Cannabislegalisierung zum Zwecke des Eigengebrauchs mit Wirkung ab dem 1. April 2024 rückt aber der Umgang mit Cannabis als Suchtmittel noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und Arbeitgeber und stellen sich Fragen, wie mit Fällen von Cannabiskonsum am Arbeitsplatz und im Betrieb umgegangen werden muss. (…)

12
April
2024

Reform des Zivilprozessrechts und des Schiedsverfahrensrechts – wird der Gerichtsstandort Deutschland so international wieder wettbewerbsfähig?

Das Bundesministerium für Justiz hat im März 2023 sowie im Februar 2024 zwei Referentenentwürfe veröffentlicht. Beide sollen jeweils die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland – insbesondere bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – steigern. Der Beitrag blickt auf die wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die Zivilgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit, die dazu dienen sollen, den Justizstandort Deutschland vor allem im internationalen Kontext wieder wettbewerbsfähig zu machen.

08
April
2024

Bekämpfung des Bürokratie-Burnout

Florian Ludwig

Das im Regierungsentwurf vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV wurde vom Bundeskabinett am 13. März 2024 beschlossen und soll bei der Bekämpfung des sog. „Bürokratie-Burnout“ weiterhelfen. Nach bislang geltendem Recht sind Buchungsbelege grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren. Der Entwurf sieht vor, die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen auf 8 Jahre zu verkürzen (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB). Die Erleichterung soll für alle Unterlagen gelten, deren Aufbewahrungsfrist am Tag nach der Verkündung des Gesetzes noch nicht abgelaufen ist.