Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer jüngeren Entscheidung (Urteil vom 15.11.2023 – 10 AZR 288/22) mit der Frage befasst und seine diesbezügliche Rechtsprechung bestätigt, ob ein Bonusanspruch – vorliegend in einer Betriebsvereinbarung – vollständig ausgeschlossen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis während des Bezugszeitraumes endet.
Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.
Mit Blog-Eintrag vom 15. September 2023 haben wir Ihnen bereits einen Überblick über den Regierungsentwurf zum „Wachstumschancengesetz“ und den damit verbundenen geplanten Änderungen gegeben. Zu einer Verabschiedung kam es jedoch zunächst nicht. Am 17. November 2023 beschloss zwar der Bundestag das Gesetz, jedoch wurde es am 24. November 2023 vom Bundesrat abgelehnt und daraufhin in den Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates gegeben. Mit Sitzung vom 21. Februar 2024 stimmte der Vermittlungsausschuss über den Gesetzesentwurf ab. Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes wurde dabei in vielen Punkten stark abgeändert sowie in einigen Punkten gar gestrichen. Am 23. Februar 2024 bestätigte der Bundestag das Verhandlungsergebnis. In seiner Sitzung vom 22. März 2024 stimmte schließlich auch der Bundesrat zu. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die relevantesten Änderungen des verabschiedeten Gesetzes.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 das „Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ in seiner Entwurfsfassung gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren materiell abgeschlossen.
Anfang des Jahres hatte die Regierung den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV vorgestellt und angekündigt, die deutsche Wirtschaft durch Bürokratieabbau um über drei Milliarden Euro entlasten zu wollen. Wesentlicher arbeitsrechtlicher Inhalt war, dass der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen nach dem Nachweisgesetz nicht mehr der wet ink, d.h. der eigenhändigen Unterschrift, bedürfen sollte. Es sollte stattdessen bereits die qualifizierte elektronische Signatur ausreichen.