Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) als eines der gesetzgeberischen Meilensteine der Koalition im Bereich des Wirtschaftsrechts ist im Dezember in Kraft getreten. „Bausteine“ des Gesetzes sind Mehrstimmrechtsaktien, Börsenmantelaktiengesellschaften („SPACs“), elektronische Aktien sowie verschiedene weitere kapitalmarkt- und gesellschafts- und steuerrechtliche Maßnahmen. Unter anderem ist auch von einer Änderung im Aktiengesetz (AktG) zu berichten, die das Anmeldungsprocedere bei börsennotierten Gesellschaften zur Teilnahme an der Hauptversammlung betrifft. Besonders zu beachten ist, dass die gesetzliche Neuregelung keine Übergangsvorschrift geknüpft ist und mithin unmittelbar geltendes Recht darstellt bzw. bereits im Rahmen von Anmeldungen zu diesjährigen Hauptversammlungen Anwendung findet. Vielfach dürfte dabei die gesetzliche Neuregelung mit geltenden Satzungen zahlreicher Gesellschaften nicht kompatibel sein.
Datenschutz und IT-RechtGewerblicher Rechtsschutz
Der Siegeszug von KI-Tools ist scheinbar unaufhaltsam. Die Textgenerierungssoftware von OpenAI, Google, Microsoft und Co. revolutionieren das Schreiben von Artikeln, Datenanalysen und das Verfassen automatisierter E-Mail-Antworten.
Kapitalmarktrecht
Dr. Jens-Christian Schott
Der Inkassodienstleistungsbranche steht eine weitreichende Regulierung bevor: Inkassounternehmen, die von Banken an Nichtbanken verkaufte notleidende Kreditforderungen einziehen, müssen seit Anfang des Jahres als „Kreditdienstleistungsinstitute“ verschärfte Anforderungen nach dem Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) erfüllen.
Medien und PresseÖffentliches Wirtschaftsrecht
Jakob Kunert
Unerwünschte Telefonwerbung nervt und ist in vielen Fällen rechtswidrig. Dennoch dürfen Behörden Callcenter-Betreiber, auch wenn sie klar illegal vorgehen, nicht öffentlich benennen und dadurch an den „Pranger“ stellen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln mit Urteil vom 17.11.2023 – 1 K 3664/21 – entschieden.
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Jedes Jahr veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ihre für die anstehende Prüfungssaison avisierten Prüfungsschwerpunkte. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte erfolgt aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Rahmen der Abschlussdurchsicht und unter Berücksichtigung von Neuregelungen zur Rechnungslegung. Im Vergleich zu Vorjahren sind die Punkte „nahestehende Personen“, „latente Steuern“ und „Immobilien“ neu dazugekommen. Bei der Abschlussdurchsicht 2024 setzte die WPK folgende Schwerpunkte fest: