Arbeitsrecht
Jan-Marcus Rossa
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20.03.2024 festgestellt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, wenn es dem Arbeitnehmer infolge einer behördlichen Absonderungsanordnung rechtlich unmöglich ist, die geschuldete Tätigkeit bei dem Arbeitgeber zu erbringen und eine Erbringung in der häuslichen Umgebung nicht in Betracht kommt. Dies gelte auch für ungeimpfte Arbeitnehmer, nachdem feststehe, dass die Corona-Impfstoffe nicht wirksam vor Infektionen schützen (Az.: 5 AZR 234/23, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2024 „Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung - Das Bundesarbeitsgericht“)
Compliance
Claudia Gardemann
Zum 1. Januar 2024 ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) in Kraft getre-ten. Es setzt Teile der EU-Einwegkunststoffrichtlinie um und verpflichtet Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten unter anderem zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe an den neu gegründeten Einwegkunststofffonds.
Gesellschaftsrecht und M&A
Alexander Schrep
Transaktionsberater (auch M&A-Berater) werden bei zahlreichen M&A-Transaktionen mandatiert und lassen sich in der Regel ein an das Zustandekommen der Transaktion geknüpftes Erfolgshonorar versprechen. Was aber passiert, wenn die geplante Transaktion mit einem Interessenten zustande kommt, den der Berater gar nicht angeworben hat oder wenn der Beratervertrag vor Durchführung der Transaktion gekündigt wird? Muss auch in einem solchen Fall das Erfolgshonorar gezahlt werden? Unter anderem auf diese Fragen gehen zwei Urteile der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung ein.
ArbeitsrechtMedien und Presse
Ein Arbeitgeber kann die Löschung einer Bewertung auf kununu verlangen, wenn die Plattform den Rezensenten nicht so individualisiert, dass der Arbeitgeber überprüfen kann, ob überhaupt ein Kontakt zum Rezensenten besteht. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am 08.02.2024 entschieden (Az. 7 W 11/24).
Arbeitsrecht
Das LAG Hamm entschied mit Urteil vom 05.12.2023 (Az. 6 Sa 896/23) zugunsten des Arbeitgebers, dass dieser nicht verpflichtet ist, einem abgelehnten Bewerber eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zu zahlen, wenn dieser Entschädigungsprozesse im Rahmen eines „Geschäftsmodells“ als Einnahmequelle betreibt. In diesem Fall kann dem Anspruch auf Entschädigungszahlung der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegengebracht werden. Ob ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, beurteilt sich nach dem LAG anhand der Gesamtumstände, wobei die Prozessgeschichte des Klägers eine erhebliche Rolle spielen kann.