Rechnungslegung
Florian Ludwig
Von einer Krise in die nächste. So fühlt es sich aktuell an. Mit dem Lockern der pandemischen Einschränkungen hofften wir alle - und eben auch die Wirtschaft und ihre Akteure -, zurück zur „Normalität“ zu finden. Nun stehen wir vor historisch hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen und unsere Wirtschaft sowie unsere Unternehmen damit vor enormen Herausforderungen und großem Druck.
Die Auswirkungen belaufen sich dabei nicht nur auf die Bewertung von Unternehmen am Kapitalmarkt oder deren Aktienkurse, sondern machen sich ebenso in der laufenden Rechnungslegung und folglich in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bemerkbar.
Arbeitsrecht
Laura Iser, Dr. Erwin Salamon
In unserem Blog-Beitrag vom 22. Dezember 2022 "BAG-Grundsatzurteile zum Urlaubsanspruch schaffen (weitgehend) Klarheit" hatten wir bereits darüber berichtet, dass infolge der Entscheidung des EuGH zur Verjährung von Urlaubsansprüchen (EuGH vom 22.09.2022 – C-120/21) noch zu klären ist, ob auch für die Verjährbarkeit und die Anwendbarkeit von Ausschlussfristen für den Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG die Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit erforderlich ist. Das BAG hat sich in zwei Entscheidungen (Urteile vom 31. Januar 2023 – 9 AZR 456/20 sowie 9 AZR 244/20 - Pressemitteilungen) mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Rechnungslegung
Michael Kapitza
Neues vom DRSC: Mit dem E-DRÄS 13 hat das DRSC am 6. Januar einen Änderungsstandard vorgelegt der zahlreiche Zweifelsfragen zur Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzern-Lagebericht ausräumen soll.
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Am 6. Januar 2023, also vor guten drei Wochen, hat das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard NR.13 (E-DRÄS 13) veröffentlicht und damit das übliche Konsultationsverfahren angestoßen.
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Nachdem der EuGH im vergangenen Sommer Klarheit zu der grundsätzlichen Frage des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten geschaffen hatte, hat das LAG Hamm im Fall eines freiwillig bestellten Datenschutzbeauftragten nachgelegt.