09
März
2021

Pflichten des Unterlassungsschuldners – OLG Düsseldorf entscheidet erneut anders als BGH

Die Reichweite von Unterlassungsansprüchen beschäftigt die Rechtswelt schon seit geraumer Zeit. Die hierzu vertretene Auffassung des BGH, dass eine Unterlassungspflicht (selbst in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes) neben der Unterlassung eigener Handlungen auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst, ist wiederholt auf Kritik und abweichende Entscheidungen insbesondere des OLG Düsseldorfs gestoßen. Nun hat das OLG Düsseldorf mit Unterstützung durch den EuGH dieser Geschichte ein weiteres Kapitel hinzugefügt.

05
März
2021

Paukenschlag in Berlin: Hat das Home-Office Vorrang vor der Änderungskündigung?

Greta Groffy

Nach einer aufsehenerregenden Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (10.08.2020 – 19 Ca 13189/19) soll Folgendes gelten: Wenn die Arbeitgeberin einen Standort verlagert und dafür Änderungskündigungen ausspricht, muss zunächst Home-Office angeboten werden, bevor der neue Arbeitsort wirksam durchgesetzt werden kann. Home-Office nicht anzubieten, sei „willkürlich“ und „aus der Zeit gefallen“, meint das Arbeitsgericht. Ob das Landesarbeitsgericht dieser rechtlichen Einschätzung folgt, bleibt mit Spannung zu erwarten.

05
März
2021

Status-Update zu dem Bund-Länder-Beschluss vom 03.03.2021

In einer Marathonsitzung haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder in einer Videoschaltkonferenz zu den künftigen Maßnahmen im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie getagt. Das Ergebnis – ein 13-seitiger Beschluss – enthält u. a. auch einige Regelungen zu Maßnahmen, die eine unmittelbare arbeitsrechtliche Relevanz aufweisen.

04
März
2021

Sofortabschreibung für Computerhardware und Software soll die Digitalisierung fördern und eine Konjunkturbelebung bewirken

Dr. Robert Kroschewski

Die Bundesregierung verkürzt die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Im Rahmen der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ländern am 19.01.2021 wurde bereits als Konjunkturmaßnahme und als Förderung der Digitalisierung eine Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter angekündigt. Das entsprechende BMF-Schreiben wurde nunmehr am Freitag, 26.02.2021, veröffentlicht.