Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Das LAG Mainz hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Schwerbehinderter den Arbeitgeber nicht auf die Schwerbehinderung hingewiesen hatte. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte der Schwerbehinderte Abgeltung u. a. des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen, weil der Arbeitgeber (der die Schwerbehinderung nicht kannte) den Arbeitnehmer nicht auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines solchen Urlaubs hingewiesen hatte, um einen Verfall zu vermeiden.
Unternehmensteuerrecht
Thomas Schäffer
Das Jahressteuergesetz 2020 regelt u.a. die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Homeoffice-Pauschale. Sie soll vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die am heimischen Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten, da hier die Voraussetzungen für ein steuerlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer regelmäßig nicht gegeben sind. Ohne die neue Homeoffice-Pauschale wäre daher eine steuerliche Entlastung für die meisten Beschäftigten, welche während der Corona-Pandemie das erste Mal im Homeoffice gearbeitet haben, nicht möglich.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Arbeitgeber sind nach der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Schnell- oder Selbsttest auf das Corona-Virus anzubieten, wenn Arbeitnehmer nicht ausschließlich im Home-Office arbeiten. Aber welche Pflichten bestehen seitens des Arbeitnehmers bei einem positiven Testergebnis?
Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M., Nicole Flügge
Bei der Formulierung von Testamenten ist Sorgfalt geboten. Das gilt gerade auch bei gemeinschaftlichen Testamenten von Ehegatten. Unpräzise Gestaltungen können nicht nur zu einer Auslegungsbedürftigkeit des Testaments, sondern auch dazu führen, dass eine Bindungswirkung eintritt, über die sich die Ehegatten möglicherweise nicht im Klaren waren.