09
Juni
2021

Neues zur Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Freistellung

Dr. Erwin Salamon

Regelungsbestandteil einer Aufhebungsvereinbarung ist vielfach die sofortige Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung von Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt. Um Personalkosten ohne Gegenleistung infolge der Freistellung zu reduzieren, motivieren Sprinterregelegungen regelmäßig den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Anschlussbeschäftigung aufnimmt, ohne das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber in der Freistellungsphase gemäß der Sprinterregel vorzeitig zu lösen? Damit hatte sich das BAG jüngst zu befassen.

01
Juni
2021

Vorlage an den EuGH: Datenschutzbeauftragter und gleichzeitig Betriebsratsvorsitzender = Interessenkollision?

Katharina Krimm

Der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit Beschluss vom 27.04.2021 dem europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Fragen vorgelegt: Zum einen möchte das BAG wissen, ob nationale Vorschriften strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stellen dürfen als die DSGVO und ferner, ob das Ausfüllen des Amtes als Betriebsvorsitzender bei gleichzeitiger Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu einer Interessenkollision i.S.v. Art. 38 Abs. 4 S. 2 DSGVO führt.