Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Regelungsbestandteil einer Aufhebungsvereinbarung ist vielfach die sofortige Freistellung des Arbeitnehmers von der Verpflichtung von Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung bis zum Beendigungszeitpunkt. Um Personalkosten ohne Gegenleistung infolge der Freistellung zu reduzieren, motivieren Sprinterregelegungen regelmäßig den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Aufnahme einer Anschlussbeschäftigung. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer die Anschlussbeschäftigung aufnimmt, ohne das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber in der Freistellungsphase gemäß der Sprinterregel vorzeitig zu lösen? Damit hatte sich das BAG jüngst zu befassen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Ein Proteststurm fegte 2019 durch das Netz – und die reale Welt. Influencer, Youtuber und der Chaos Computer Club riefen dazu auf, sich gegen das vermeintliche Ende des freien Internets zu wehren. Auslöser war die Verabschiedung der EU-Urheberrechtsrichtlinie. Diese Richtlinie muss in Deutschland bis 7. Juni 2021 umgesetzt werden.
Arbeitsrecht
Katharina Krimm
Der neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit Beschluss vom 27.04.2021 dem europäischen Gerichtshof (EuGH) folgende Fragen vorgelegt: Zum einen möchte das BAG wissen, ob nationale Vorschriften strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stellen dürfen als die DSGVO und ferner, ob das Ausfüllen des Amtes als Betriebsvorsitzender bei gleichzeitiger Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu einer Interessenkollision i.S.v. Art. 38 Abs. 4 S. 2 DSGVO führt.
Umsatzsteuerrecht
Am 01.07.2021 treten die gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der zweiten Stufe des europäischen Mehrwertsteuerdigitalpakets in Kraft. Die Änderungen stellen einen weiteren Schritt zur Umsatzbesteuerung von Leistungen im Bestimmungsmitgliedstaat dar (sog. Bestimmungslandprinzip).