Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
Das BAG (Urteil vom 02.05.2021 – 2 AZR 596/20) hat zu weiterer Rechtsicherheit beigetragen. Die Fallgruppen, bei denen zur Vorbereitung einer verhaltensbedingten oder außerordentlich fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund eine Abmahnung entbehrlich ist, sind näher konkretisiert worden.
Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Die Zielgerade ist erreicht! Noch knapp drei Wochen sind es bis zur Bundestagswahl am 26. September 2021. In diesem Update unseres Blogbeitrags vom 08. Juli haben wir die finalen Wahlprogramme aller Parteien, deren Beteiligung an der nächsten Regierung möglich erscheint bezüglich ihrer Forderungen und Reformvorschläge für den Bereich Arbeit unter die Lupe genommen und die relevantesten Inhalte in einer Selektion von 21 Einzelthemen in fünf Themenbereichen gegenübergestellt.
ArbeitsrechtGesellschaftsrecht und M&A
Katharina Krimm, Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot gegenüber einem GmbH-Geschäftsführer, welches aufgrund einer zu weiten Geltung nichtig gem. § 138 BGB ist, besteht kein vertraglicher Anspruch auf eine vereinbarte Karenzentschädigung. Allerdings hat der ehemalige Geschäftsführer regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Betrags, der ihm als Karenzentschädigung versprochen wurde.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Für die Geschäftsführer einer GmbH ist mit dem obligatorischen Entlastungsbeschluss der Gesellschafterversammlung und der damit verbundenen Billigung der Geschäftsführungsmaßnahmen für das abgelaufene Geschäftsjahr grundsätzlich der Ausschluss möglicher Ersatzansprüche verbunden. Denn aufgrund der erfolgten Vertrauensbekundung der Gesellschafter erscheint es widersprüchlich – und damit letztlich treuwidrig i.S.d. § 242 BGB –, wenn im Anschluss an eine solche Billigung Ersatzansprüche gegen die Geschäftsführer geltend gemacht würden.
Unternehmensteuerrecht
Sandra Schönrogge
Steuer- und abgabenfreie Sachbezüge sind aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht beliebte und attraktive Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung. Insbesondere bei Gutscheinen oder Geldkarten, die dem Arbeitnehmer im Wert von bis zu 44 € monatlich (50 € ab dem 01.01.2022) oder als Sachgeschenke zu besonderen persönlichen Anlässen bis zu 60 € pro Anlass gewährt werden, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die neuen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Von der neuen gesetzlichen Regelung sind sowohl Prepaid-Kreditkarten (z. B. Spendit, Givve, Edenred, etc.) als auch Gutscheine betroffen.