Arbeitsrecht
Greta Groffy
Das Bundesarbeitsgericht „lockert“ mit seiner Entscheidung vom 08.09.2021 seine Rechtsprechung zur Beweiskraft von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (sog. AU-Bescheinigungen). Dies gibt dem Arbeitgeber neue Möglichkeiten, AU-Bescheinigungen anzuzweifeln. Kündigt ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis und wird er am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies laut BAG den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
In einer Entscheidung vom 13. Oktober 2021 (Az. 5 AZR 211/21; Pressemitteilung v. 13.10.2021) hat das Bundesarbeitsgericht („BAG“) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen („Lockdown“) vorübergehend schließen muss, nicht das wirtschaftliche Risiko des Arbeitsausfalls trägt. Der Arbeitgeber ist daher auch nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmern für diesen Zeitraum Annahmeverzugslohn zu zahlen.
Arbeitsrecht
Dr. Christian Hoppe
In Fortbildungsvereinbarungen mit Mitarbeitern werden häufig Abreden getroffen, nach denen sich der Arbeitnehmer an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Fortbildung zu beteiligen hat, soweit er vor Ablauf bestimmter Fristen aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. In der Praxis stehen und fallen solche Vereinbarungen mit der angemessenen Dauer einer Bindungsfrist nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme. Diese hängt entscheidend davon ab, ob die Vorteile der Fortbildung und die Dauer der Bindung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Arbeitsrecht
Dr. Erwin Salamon
In bestimmten Fällen beginnt die zu vergütende Arbeitszeit am Wohnort des Arbeitnehmers. Das kann – muss aber nicht – beim Anlegen der Arbeitskleidung am Wohnsitz des Arbeitnehmers oder bei einer Dienstreise der Fall sein. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte sich in zwei jüngeren Entscheidungen vom 31.03.2021 (5 AZR 148/20; 5 AZR 292/20) mit Abgrenzungsfragen und in einer der Entscheidungen insbesondere damit zu befassen, welches Verhältnis zur Wegezeit besteht, wenn solche Zusammenhangtätigkeiten als zu vergütende Arbeitszeit gelten.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Sebastian Garbe
Noch in dieser Legislaturperiode soll die Renovierung des teilweise aus dem 19. Jahrhundert stammenden Rechts der Personengesellschaften abgeschlossen werden. Das auf den sogenannten Mauracher Entwurf des Bundesjustizministeriums zurückzuführende Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) nimmt die Bedürfnisse des modernen und dynamischen Wirtschaftslebens ins Visier. Am 24. Juni 2021 wurde das Gesetz einstimmig vom Bundestag beschlossen. Nun liegt es beim Bundespräsidenten zur Gegenzeichnung vor, damit es zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.