RechnungslegungRestrukturierung und Insolvenzrecht
Michael Kapitza
Mit dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) ist die Welt manchmal auch einfacher geworden. Aber nur manchmal. Galt bisher für Bilanzierende und Abschlussprüfer ein Prognosezeitraum von de facto 24 Monaten ab Bilanzstichtag zur Beurteilung der Frage, ob eine Insolvenzantragspflicht vorliegen könnte, wurden die hier bestehenden Unsicherheiten in der Auslegung von Gesetz und BGH Rechtsprechung beseitigt. Nunmehr gilt ein einheitlicher Zeitraum von 12 Monaten.
VergaberechtCompliance
Hanna Wiedenhaus, Dr. Martin Dieckmann, LL.M., Dr. Philipp Engelhoven
Am 25. März 2021 hat das Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das neue bundesweite Wettbewerbsregister den Betrieb aufgenommen hat. Grundlage für das Register ist das bereits 2017 erlassene Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) des Bundes, dessen Inkraftsetzung allerdings noch von der Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung und die Registerführung sowie von der Einrichtung des Registers selbst abhing. Diese Vorarbeiten sind nun abgeschlossen.
Rechnungslegung
Beatrix Arlitt
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 26. Februar 2021 ein Schreiben über die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung veröffentlicht.
ArbeitsrechtUmsatzsteuerrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Durch eine Änderung im Jahressteuergesetz 2020 sind seit dem 01.01.2021 vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Beratung für die Verbesserung der künftigen Arbeitsfähigkeit für ausscheidende Mitarbeiter im neuen § 3 Nr. 19 EStG steuerlich nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt.
Kapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Bundesregierung hat Anfang Februar den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche – TraFinG Gw) beschlossen. Hintergrund sind verbindliche gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zur Vernetzung der Transparenzregister der Mitgliedstaaten. In diesem Zuge soll das hiesige Transparenzregister zu einem zentralen Vollregister ausgebaut werden, dem alle wesentlichen Angaben der Unternehmen zur Bestimmung von wirtschaftlich berechtigten Personen zu entnehmen sind.