Arbeitsrecht
Stefan Gatz
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 27.05.2025 – 3 SLa 614/24) hat entschieden, dass eine Befristung bzw. auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag unwirksam ist, wenn der Vertrag – entgegen dem vorgesehenen Unterschriftenfeld – nur von einem Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis anstatt von beiden Geschäftsführern unterschrieben wurde. Dies gilt gleichermaßen für Aufhebungsverträge und Kündigungen.
Arbeitsrecht
Greta Groffy, Dr. Christian Hoppe
In arbeitsrechtlichen Beendigungsstreitigkeiten einigen sich die Parteien nicht selten auf einen gerichtlichen Vergleich – inklusive Abfindung und der wechselseitigen Regelung noch offener Ansprüche. Dabei kommt es regelmäßig auch zur (vermeintlichen) Erledigung von Urlaubsansprüchen. Besonders verlockend mag dann erscheinen, mögliche ausstehende und nicht abgegoltene Urlaubsansprüche in eine Abfindungssumme einfließen zu lassen, nicht zuletzt um Sozialversicherungsbeiträge „einzusparen“ – was nicht zulässig ist. Wie weit reicht die privatautonome Gestaltung in solchen Vergleichen, insbesondere im Hinblick auf den gesetzlichen Mindesturlaub?
ArbeitsrechtDatenschutz und IT-Recht
Dr. Frank Bongers
Das Hessische Landesarbeitsgericht (Az.: 16 TaBV 109/24) entschied, dass ein Betriebsratsmitglied, welches wiederholt umfangreiche personenbezogene Beschäftigtendaten an eine private E-Mailadresse versandte, aus dem Betriebsrat auszuschließen war. Dies macht deutlich, dass das Datenschutzrecht uneingeschränkt auf die Datenverarbeitung durch Betriebsratsmitglieder anzuwenden ist.
Arbeitsrecht
Dr. Lisa Maddey
Am 3. April 2025 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein bedeutendes Urteil zum Sonderkündigungsschutz Schwangerer gefällt (Az. 2 AZR 156/24) und Rechtssicherheit im Hinblick auf ihren erweiterten Schutz geschaffen.
Arbeitsrecht
Farina Franz, Pauline Koopmann
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) hatte sich damit zu befassen, ob die Formulierung in einer Stellenanzeige „Berufseinsteiger oder Personen mit bis ca. sechs Jahren Berufserfahrung“ diskriminierenden Charakter hat.