ComplianceGesellschaftsrecht und M&A
Dr. Hans Mewes
Mit dem Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG) aus dem Jahre 2021 ist das Recht der Personen- und Personenhandelsgesellschaften umfassend neugestaltet und aktuellen Bedürfnissen angepasst worden. Die Übergangsfrist dieses Gesetzes läuft Ende des Jahres aus, so dass das neue Recht dann ab 2024 umfassend gilt. Die verbleibende Übergangszeit sollte genutzt werden, erforderliche Vorbereitungen zu treffen und etwaige Anpassungen im Hinblick auf die neue Rechtslage vorzunehmen.
Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M.
Die Pflicht zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses ist eine der wichtigsten Pflichten des Testamentsvollstreckers. Das Gesetz sieht vor, dass der Testamentsvollstrecker das Nachlassverzeichnis unverzüglich nach Amtsannahme erstellen und dem Erben übermitteln muss. Doch was heißt das genau? Wie das OLG Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung klargestellt hat, kommt es – wie so oft – auf den Einzelfall an.
Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
Die gesetzliche Regulierung im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) mehren sich. Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird das Thema immer relevanter, selbst wenn sie von einigen spezialgesetzlichen Regelungen nicht direkt betroffen sind. Unter Umständen können sich Haftungsrisiken für die Geschäftsleiter ergeben.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2023 entschieden, dass sich der Schutzbereich des zwischen einer geschäftsführenden Kommanditistinnen-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch auf die Geschäftsführung in der Kommanditgesellschaft erstreckt.
ComplianceDatenschutz und IT-Recht
Dr. Christoph Cordes, LL.M.
Mit Spannung wurde erwartet, welche Anforderungen der Europäische Gerichtshof an die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches nach Artikel 82 DS-GVO stellt. Dazu hat die dritte Kammer des Europäischen Gerichtshofs mit Urteil vom 4. Mai 2023 (Rechtssache C-300/21) Stellung genommen; weitere Vorlageverfahren sind anhängig. Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die bloße Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als solche nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen. Es bedarf darüber hinaus des Vorliegens eines materiellen oder immateriellen Schadens der betroffenen Person, der kausal auf dem Verstoß beruht. Geht es um immaterielle Schäden, darf ein Schadensersatzanspruch nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Schaden eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreitet.