20
Juli
2023

Änderung der Kündigungsfolgen bei GbRs

Eva Homborg

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird auch die Regelungen zur Beendigung der GbR grundlegend verändern. Bislang führt die Kündigung eines GbR-Gesellschafters grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Zukünftig wird der kündigende Gesellschafter gegen eine Abfindung aus der Gesellschaft ausscheiden. Nicht immer entspricht dies den Interessen aller Gesellschafter. Die Möglichkeit der Auflösungskündigung kann einzelnen Gesellschaftern als wichtiges Instrument dienen, um ein Handeln der Mitgesellschafter gegen ihre Interessen zu verhindern. Gesellschaftern, welche daher an der heutigen Rechtslage festhalten wollen, können dies während einer Übergangsphase von der GbR verlangen.

12
Juli
2023

VOB/B-Bauvertrag: Unwirksamkeit des mangelbedingten Kündigungsrechts gem. § 4 Abs. 7 VOB/B (BGH)

Maren Stradner

Die VOB/B als traditionsreiches, in den vergangenen Jahren kaum überarbeitetes Klausel-werk ist in Teilen bereits seit längerem in der Kritik. Nun hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Streitfrage zu befassen, ob eine durch den Auftraggeber erklärte Kündigung wegen nicht fristgerechter Beseitigung von Mängeln vor Abnahme – wie sie § 4 Abs. 7 VOB/B ermöglicht – wirksam ist.