Gesellschaftsrecht und M&A
Eva Homborg
Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird auch die Regelungen zur Beendigung der GbR grundlegend verändern. Bislang führt die Kündigung eines GbR-Gesellschafters grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Zukünftig wird der kündigende Gesellschafter gegen eine Abfindung aus der Gesellschaft ausscheiden. Nicht immer entspricht dies den Interessen aller Gesellschafter. Die Möglichkeit der Auflösungskündigung kann einzelnen Gesellschaftern als wichtiges Instrument dienen, um ein Handeln der Mitgesellschafter gegen ihre Interessen zu verhindern. Gesellschaftern, welche daher an der heutigen Rechtslage festhalten wollen, können dies während einer Übergangsphase von der GbR verlangen.
Arbeitsrecht
Lukas Marek, LL.M.
Seit dem Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.01.2022 (Az. 6 AZR 155/21 (A)) wird kontrovers diskutiert, ob Verstöße gegen die Konsultations- bzw. Massenentlassungsanzeigepflicht – wie vom BAG in ständiger Rechtsprechung seit 2012 angenommen – weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.
Immobilienrecht
Maren Stradner
Die VOB/B als traditionsreiches, in den vergangenen Jahren kaum überarbeitetes Klausel-werk ist in Teilen bereits seit längerem in der Kritik. Nun hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Streitfrage zu befassen, ob eine durch den Auftraggeber erklärte Kündigung wegen nicht fristgerechter Beseitigung von Mängeln vor Abnahme – wie sie § 4 Abs. 7 VOB/B ermöglicht – wirksam ist.
Vertragsrecht
Saskia Hahn
Von behördlichen Coronamaßnahmen waren nicht nur die Vermieter von Einzelhandelsgeschäften betroffen, sondern auch Veranstalter und Vermieter von Veranstaltungsräumen sowie ihre Kunden. Aber kann man eine Hochzeitsfeier einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschieben?
Immobilienrecht
Saskia Hahn
Rechtfertigt der gesetzlich vorgeschriebene Einbau und spätere Austausch von Rauchwarnmeldern eine Erhöhung der Miete aufgrund von Modernisierung?