07
Juni
2023

Zur Reichweite der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers („Phishing-Mails“)

Dr. Hans Mewes

In einer vielbeachteten und praxisrelevanten Entscheidung hatte das OLG Zweibrücken über die Haftung einer GmbH-Geschäftsführerin zu entscheiden (Urteil vom 18.08.2022, 4 U 198/21). Die Ablehnung der Haftung begründete das OLG insbesondere damit, dass im zu beurteilenden Sachverhalt trotz fahrlässigen Handelns keine spezifisch organschaftliche Pflicht verletzt worden war und zudem die (eigentlich für Arbeitnehmer entwickelten) Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich bei betrieblich veranlasster Tätigkeit auch zugunsten der Geschäftsführerin angewendet werden konnten. Das Urteil ist zwar in Rechtskraft erwachsen, aber im Ergebnis nicht unumstritten.

01
Juni
2023

BAG: Ergänzender Vortrag zur hypothetischen Sozialauswahl ist kein unzulässiges Nachschieben von Kündigungsgründen

Katharina Krimm

Bei jeder Beendigungskündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat vor Ausspruch der individuellen Kündigung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören und ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Der Betriebsrat muss durch die Mitteilungen des Arbeitgebers in die Lage versetzt werden, überprüfen zu können, ob ein Widerspruchsgrund gem. § 102 Abs. 3 BetrVG vorliegt. Bei der Frage, inwieweit der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung zu den Sozialdaten und einer etwaigen Vergleichbarkeit mit anderen Mitarbeitenden informieren muss, bestanden bislang Unsicherheiten. In seiner Entscheidung vom 08.12.2022, deren Entscheidungsgründe nunmehr veröffentlicht wurden, hat sich das BAG hierzu nun positioniert.