Rechnungslegung
Florian Ludwig
Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Die Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausgearbeitet und richten sich an Unternehmen, welche die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) anwenden müssen.
Gesellschaftsrecht und M&A
Eskaliert ein Streit zwischen GmbH-Gesellschaftern, kommt es nicht selten zu einem Beschluss über die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters. Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts hat sich nun (erneut) mit Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes beschäftigt, wenn der Geschäftsführer unmittelbar nach Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über die Einziehung eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht hat.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Eine GmbH, die in ihrer Sitzgemeinde keine Geschäftsanschrift unterhält, hat einen allgemeinen Gerichtsstand an allen Amtsgerichten dieser Gemeinde. Soll gegen eine solche GmbH ein Verfahren eingeleitet werden, hat der Antragsteller zwischen diesen Gerichten ein Wahlrecht. Auf die tatsächliche Geschäftsanschrift kommt es nicht an.
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Für multinationale Unternehmensgruppen entstehen im Falle einen kalenderjahrgleichen Geschäftsjahre ab 2025 neue Berichtspflichten durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes welches im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 22.06.2023 in Kraft getreten ist. Der erste Bericht muss bis Ende 2026 erstellt und offengelegt sein!
Rechnungslegung
Florian Ludwig
Das Zeitalter der internationalen Globalisierung und der Digitalisierung nimmt auch starken Einfluss auf die Jahresabschlussprüfung. Internationalisierung – insbesondere globale Konzernstrukturen - und die Schnelllebigkeit der Geschäftswelt haben durch die jüngsten Krisen zwar zu einer Verlangsamung der Geschehnisse weltweit geführt, dennoch machen die Forderungen nach Beschleunigung und Entbürokratisierung auch vor dem Prüfungsbericht und dem Bestätigungsvermerk keinen Halt. Vermehrt werden die Forderungen nach einer elektronischen Variante des Prüfungsberichts und Bestätigungsvermerks seitens von Stakeholdern, seien es Aktionäre, Kreditversicherer, Banken oder sonstige Geschäftspartner, laut. Aber haben diese elektronischen Formen überhaupt die gleiche Rechtskraft wie ihre Papierversionen?