Immobilienrecht
Maren Stradner
Zur vermeintlich schnellen (bau-)technischen Klärung erscheint nicht selten die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens zweckdienlich. Oftmals erscheint auch eine monetäre Bewertung eines Konflikts und die Formulierung von Klageanträgen noch nicht möglich. Die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens hat den Vorteil, dass gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB die Zustellung eines Antrags auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens die Verjährung hemmt.
Gewerblicher Rechtsschutz
Dr. Ralf Möller, M.Jur. (Oxford)
Gibt der Verletzer eine eigene Unterlassungserklärung ab und erweckt gleichzeitig in einem Begleitschreiben den Eindruck, sämtliche Beanstandungen des Abmahnenden vorbehaltlos zu akzeptieren, kann aus der einer vorangegangenen Abmahnung begründeten wettbewerbsrechtlichen Sonderbeziehung eine Aufklärungspflicht folgen, inwieweit der Verletzer hierdurch seine Unterlassungspflichten – stillschweigend und insofern womöglich auf eine gewisse Art und Weise „listig“ – abweichend von den üblichen Gepflogenheiten begrenzen will (OLG Hamm, Urteil v. 01.06.2023, Az. 4 U 225/22).
Immobilienrecht
Saskia Hahn
Grundsätzlich ist der Wohnraummieter gemäß § 553 Abs.1 BGB berechtigt, einen Teil seiner Wohnung Dritten zum Gebrauch zu überlassen (Untermiete), wenn nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse des Mieters daran entstanden ist, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zu überlassen. Der BGH hatte sich jetzt mit der Frage zu beschäftigen, ob eine teilweise Gebrauchsüberlassung auch denkbar ist, wenn es sich lediglich um eine Einzimmerwohnung handelt (BGH 13.09.2023 – VIII ZR 109/22).
UmsatzsteuerrechtUnternehmensteuerrecht
Marie-Louis Georgi, Daniel Fengler
Am 17. Juli 2023 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf für das sog. „Wachstumschancengesetz“, welches mittels einer Vielzahl an Änderungen Wachstumschancen von Unternehmen stärken sowie das Steuersystem einfacher und fairer machen soll. Nachdem der Referentenentwurf in einer Kabinettssitzung abgelehnt wurde, wurde nun am 29. August 2023 der Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz veröffentlicht. Die meisten Änderungen sollen zu Beginn des VZ 2024 in Kraft treten.
Verzieht eine Person ins Ausland, kommt es häufig zur Besteuerung stiller Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (sog. Wegzugsbesteuerung). Eine Ausnahme bildet die Rückkehr der Person binnen sieben Jahren. Die Finanzverwaltung wollte diese Ausnahme aber nur gewähren, wenn die Person den Rückkehrwillen bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs gebildet hatte und nachweisen konnte. Der BFH tritt dieser Auffassung nunmehr entgegen (Urt. v. 21.12.2022 – I R 55/19). Das Gesetz gebe eine solche Anforderung nicht her. Der Rückkehrwille kommt durch die rechtzeitige Rückkehr zum Ausdruck. Die noch zur alten Rechtslage ergangene Entscheidung dürfte auch für aktuelle Fälle der Wegzugsbesteuerung anwendbar sein.