15
November
2023

Unbemerkte Enterbung im Schenkungsvertrag

Nicole Flügge

Wenn ein Elternteil eins seiner Kinder von seinem Erbe ausschließen möchte, muss dies im Normalfall durch ein entsprechendes Testament angeordnet werden. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat allerdings entschieden, dass eine solche Enterbung auch „nebenbei“ in einem notariellen Schenkungsvertrag erfolgen kann, mit dem ein Grundstück unter Anrechnung auf den Pflichtteil auf das Kind übertragen wird. Die Entscheidung ist wenig nachvollziehbar, sollte bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen aber vorsorglich im Blick behalten werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 31.08.2022 - 3 W 55/22).