08
Dezember
2022

Weltweite Versetzungen per Direktionsrecht – welche Grenzen gelten?

Dr. Erwin Salamon

Das BAG (Urteil vom 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Pressemitteilung) hat entschieden, dass Arbeitgeber mit dem gesetzlichen Weisungsrecht über eine Rechtsgrundlage verfügen, ihre Arbeitnehmer an einen Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu versetzen. Etwas anderes setzt voraus, dass im Arbeitsvertrag (oder in einem Tarifvertrag) eine Beschäftigung im Inland vereinbart ist. Im Einzelfall bedarf es jedoch einer sog. Billigkeitskontrolle. Welche Anforderungen der Arbeitgeber bei einer Versetzung ins Ausland tatsächlich zu beachten hat und welche weiteren Konsequenzen sich hieraus ergeben, soll der folgende Beitrag beleuchten.

07
Dezember
2022

Zweifel im Umgang mit dem Rechnungslegungshinweis zur Bilanzierung von rückdeckungsgesicherten Pensionsrückstellungen

Beatrix Arlitt, Florian Ludwig

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (FAB) hat im Juli 2021 den Rechnungslegungshinweis IDW RH FAB 1.021 „Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen“ verabschiedet. Dieser ist verpflichtend erstmalig ab dem Bilanzstichtag 31.12.2022 anzuwenden.

06
Dezember
2022

Einheitliche Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen endgültig gebilligt

Dr. Lukas Eßers, LL.M.

Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie zur Änderung der RL 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der VO 537/2014 hin-sichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) in der vergangenen Woche endgültig gebilligt. Die darin enthaltenen Regelungen sollen unter anderem die Rechenschaftspflicht der Unter-nehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. CSRD) weiter erhöhen, eine divergie-rende Nachhaltigkeitsberichterstattung verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft innerhalb der Union erleichtern.