Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
In den letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorhaben umgesetzt und vorangebracht. Neben dem viel diskutierten Gesetzentwurf zur dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen bei der AG wurden ergänzende Regeln zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie beschlossen und weitere Vorhaben auf den Weg gebracht. Hier das Wichtigste in Kürze.
Arbeitsrecht
Dr. Patrizia Chwalisz
Anfang Juni dieses Jahres beschloss der Bundestag die Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 auf EUR 12,00 brutto pro Zeitstunde. Dies wirkt sich auch auf Mini- und Midijobs aus. Zuvor stieg der Mindestlohn aber noch einmal turnusmäßig zum 01.07.2022.
Vergaberecht
Linda Siegert
Am 1. Juni 2022 ist das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) in Kraft getreten. Ziel ist es, so schnell wie möglich unabhängig von russischem Gas zu werden. Viele Kritiker befürchten, dass dies zu Lasten der Umwelt und des Klimas geschieht. Wir befürchten, dass darunter auch der Wettbewerb leiden und der Nutzen am Ende gar nicht so groß sein wird, wie erhofft.
Unternehmensteuerrecht
Die von der Bundesregierung angekündigte Energiepreispauschale (im Folgenden EPP) in Höhe von 300 Euro ist beschlossen und verkündet. Sie soll die Erwerbstätigen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung damit belastet sind.
Arbeitsrecht
Martina Dierks, LL.M.
Im Rahmen von Stellenausschreibungen ist darauf zu achten, dass sich bewerbende Personen nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt werden. Die Grenze einer Benachteiligung ist nicht immer eindeutig. So hat das Arbeitsgericht Koblenz kürzlich entschieden, dass die Bezeichnung „coole Typen“ in einer Stellenausschreibung keine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellt (ArbG Koblenz, Urt. v. 09.02.2022 – 7 Ca 2291/21). Sofern jedoch z. B. ausschließlich maskuline oder feminine Formen von Berufsbezeichnungen verwendet werden, kann dies ein Indiz für eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellen.