Gesellschaftsrecht und M&A
Alexander Schrep
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage vorgelegt, deren Beantwortung weitreichende Folgen für die Behandlung von Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz bei grenzüberschreitenden Fällen haben könnte. Der EuGH hat zu entscheiden, ob das deutsche Insolvenzanfechtungsrecht für Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO) auch auf Gesellschafterdarlehen anzuwenden ist, die ein ausländischer Gesellschafter aus einem EU-Staat mit einem weniger strengen Maßstab für die Anfechtung von Zahlungen auf Gesellschafterdarlehen seiner deutschen Tochtergesellschaft gewährt hat. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob die Rückzahlungen solcher Darlehen durch die Tochtergesellschaft, die innerhalb eines Jahres vor ihrem Insolvenzantrag geleistet wurden, von dem ausländischen Gesellschafter zurückgefordert werden können.
Gesellschaftsrecht und M&AUnternehmensteuerrecht
Marie-Louis Georgi
Die Nachfolge ist eines der sensibelsten Themen in der mittelständischen Unternehmensführung. Wer soll das Unternehmen in die Zukunft führen – die Familie, verdiente Führungskräfte oder eine Kombination aus beidem? Und wie lässt sich das steuerlich optimal gestalten, ohne dass die Übergabe zur Kostenfalle wird?
Gesellschaftsrecht und M&A
Benedikt Lukas Schwardt
Nach einem Urteil des 14. Zivilsenates des Kammergerichtes können Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft anfechtbar sein, wenn den Aktionären gestützt auf die Ordnungsbefugnis des Versammlungsleiters beim Mitführen von zu Bild- und Tonaufnahmen geeigneten Geräten die Teilnahme an der Versammlung verwehrt wird (KG (14. Zivilsenat), Urteil v. 26.01.2024 – 14 U 122/22).
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Verzögerung der nationalen Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung birgt rechtliche Unsicherheiten. Adressaten des Regelwerkes sind insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB, deren Lageberichte für das Geschäftsjahr 2024 um verschiedene Aspekte der ESG- und Taxonomieregelungen zu erweitern gewesen wären und einen entsprechenden Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers benötigt hätten.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Die Europäische Kommission verfolgt im Rahmen eines sog. Aktionsplans seit längerem das Ziel einer Europäischen Kapitalmarktunion. Neben einem europaweit geltenden einheitlichen Rechtsrahmen („level playing field“) sollen Unternehmen dabei u.a. einen verbesserten Zugang zu den Kapitalmärkten erhalten, und der Regulierungsaufwand sowie die Kosten für eine Börsennotierung sollen reduziert werden. Diesen Zielen will die Kommission mit dem Regelwerk des Listing Acts näherkommen.