14
August
2023

Zur Geschäftsführerhaftung für Cyberangriffe

Dr. Hans Jürgen Hilling

Cyberangriffe bergen für Unternehmen ein erhebliches Schadenspotenzial. Nach Angaben des Branchenverbands Bitkom sind der deutschen Wirtschaft in den Jahren 2021 und 2022 Schäden in Höhe von jeweils mehr als 200 Mrd. Euro durch Diebstahl von IT-Ausrüstung, Datendiebstahl, Spionage und Sabotage entstanden. Für Geschäftsführer rückt damit die Frage in den Fokus, welche haftungsbewährten Pflichten sie beim Schutz ihres Unternehmens vor digitalen Gefahren treffen.

04
August
2023

Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine falsche Gesellschafterliste im Handelsregister

Eskaliert ein Streit zwischen GmbH-Gesellschaftern, kommt es nicht selten zu einem Beschluss über die Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters. Ein aktuelles Urteil des Kammergerichts hat sich nun (erneut) mit Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes beschäftigt, wenn der Geschäftsführer unmittelbar nach Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über die Einziehung eine neue Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht hat.

03
August
2023

Frankfurt als Bezirk Berlins? – Örtliche Zuständigkeit in Gemeinden mit mehreren Gerichtsbezirken

Dr. Lukas Eßers, LL.M.

Eine GmbH, die in ihrer Sitzgemeinde keine Geschäftsanschrift unterhält, hat einen allgemeinen Gerichtsstand an allen Amtsgerichten dieser Gemeinde. Soll gegen eine solche GmbH ein Verfahren eingeleitet werden, hat der Antragsteller zwischen diesen Gerichten ein Wahlrecht. Auf die tatsächliche Geschäftsanschrift kommt es nicht an.

20
Juli
2023

Änderung der Kündigungsfolgen bei GbRs

Eva Homborg

Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) wird auch die Regelungen zur Beendigung der GbR grundlegend verändern. Bislang führt die Kündigung eines GbR-Gesellschafters grundsätzlich zur Auflösung der Gesellschaft. Zukünftig wird der kündigende Gesellschafter gegen eine Abfindung aus der Gesellschaft ausscheiden. Nicht immer entspricht dies den Interessen aller Gesellschafter. Die Möglichkeit der Auflösungskündigung kann einzelnen Gesellschaftern als wichtiges Instrument dienen, um ein Handeln der Mitgesellschafter gegen ihre Interessen zu verhindern. Gesellschaftern, welche daher an der heutigen Rechtslage festhalten wollen, können dies während einer Übergangsphase von der GbR verlangen.

07
Juni
2023

Zur Reichweite der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers („Phishing-Mails“)

Dr. Hans Mewes

In einer vielbeachteten und praxisrelevanten Entscheidung hatte das OLG Zweibrücken über die Haftung einer GmbH-Geschäftsführerin zu entscheiden (Urteil vom 18.08.2022, 4 U 198/21). Die Ablehnung der Haftung begründete das OLG insbesondere damit, dass im zu beurteilenden Sachverhalt trotz fahrlässigen Handelns keine spezifisch organschaftliche Pflicht verletzt worden war und zudem die (eigentlich für Arbeitnehmer entwickelten) Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich bei betrieblich veranlasster Tätigkeit auch zugunsten der Geschäftsführerin angewendet werden konnten. Das Urteil ist zwar in Rechtskraft erwachsen, aber im Ergebnis nicht unumstritten.