12
April
2024

Reform des Zivilprozessrechts und des Schiedsverfahrensrechts – wird der Gerichtsstandort Deutschland so international wieder wettbewerbsfähig?

Das Bundesministerium für Justiz hat im März 2023 sowie im Februar 2024 zwei Referentenentwürfe veröffentlicht. Beide sollen jeweils die Attraktivität des Justizstandorts Deutschland – insbesondere bei handels- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten – steigern. Der Beitrag blickt auf die wesentlichen Neuerungen in Bezug auf die Zivilgerichtsbarkeit und die Schiedsgerichtsbarkeit, die dazu dienen sollen, den Justizstandort Deutschland vor allem im internationalen Kontext wieder wettbewerbsfähig zu machen.

04
April
2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung nimmt an Fahrt auf – stufenweise Einführung für verschiedene Unternehmenstypen geplant

Beatrix Arlitt, Dr. Hans Mewes

Das Bundesministerium der Justiz hat am 22. März 2024 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) veröffentlicht. Durch die CSRD und deren hiesige Umsetzung soll eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Prüfung dieser Berichterstattung durch einen Abschluss- bzw. Wirtschaftsprüfer implementiert werden. Das Gesetzgebungsverfahren ist ambitioniert, da eine fristgemäße Richtlinienumsetzung bereits bis zum 6. Juli 2024 stattfinden müsste.

14
März
2024

Erfolgshonorare bei M&A-Beratern

Alexander Schrep

Transaktionsberater (auch M&A-Berater) werden bei zahlreichen M&A-Transaktionen mandatiert und lassen sich in der Regel ein an das Zustandekommen der Transaktion geknüpftes Erfolgshonorar versprechen. Was aber passiert, wenn die geplante Transaktion mit einem Interessenten zustande kommt, den der Berater gar nicht angeworben hat oder wenn der Beratervertrag vor Durchführung der Transaktion gekündigt wird? Muss auch in einem solchen Fall das Erfolgshonorar gezahlt werden? Unter anderem auf diese Fragen gehen zwei Urteile der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung ein.

05
Februar
2024

Beweislastverteilung im Direktprozess der Versicherungsnehmerin gegen den D&O-Versicherer

Eva Homborg

Geschäftsleiter haften gegenüber der Gesellschaft für jede fahrlässige Pflichtverletzung, soweit hierdurch ein Vermögensschaden bei der Gesellschaft entsteht. Hat das Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen, unter die der Schadensfall fällt und bestehen keine Deckungsausschlüsse, so stehen dem Organ als versicherte Person Deckungsansprüche gegen den Versicherer zu. Versicherte Geschäftsleiter haben Anspruch auf Abwehrdeckung und – für den Fall, dass die Ansprüche des Unternehmens begründet sind – einen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer. Diesen Freistellungsanspruch kann die versicherte Person an das Unternehmen abtreten. Das Unternehmen kann dann direkt den Versicherer für den durch die Pflichtverletzung des Organs entstandenen Vermögensschaden in Anspruch nehmen. Bislang ist streitig, wie sich diese Abtretung auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast auswirkt. Das OLG Köln hat sich nun hierzu positioniert.

31
Januar
2024

Geänderter Record Date bei Anmeldung zu Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften

Dr. Hans Mewes

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) als eines der gesetzgeberischen Meilensteine der Koalition im Bereich des Wirtschaftsrechts ist im Dezember in Kraft getreten. „Bausteine“ des Gesetzes sind Mehrstimmrechtsaktien, Börsenmantelaktiengesellschaften („SPACs“), elektronische Aktien sowie verschiedene weitere kapitalmarkt- und gesellschafts- und steuerrechtliche Maßnahmen. Unter anderem ist auch von einer Änderung im Aktiengesetz (AktG) zu berichten, die das Anmeldungsprocedere bei börsennotierten Gesellschaften zur Teilnahme an der Hauptversammlung betrifft. Besonders zu beachten ist, dass die gesetzliche Neuregelung keine Übergangsvorschrift geknüpft ist und mithin unmittelbar geltendes Recht darstellt bzw. bereits im Rahmen von Anmeldungen zu diesjährigen Hauptversammlungen Anwendung findet. Vielfach dürfte dabei die gesetzliche Neuregelung mit geltenden Satzungen zahlreicher Gesellschaften nicht kompatibel sein.