03
März
2023

Aufteilung Kaufpreis auf Grund und Boden sowie Gebäude – Esche für Mandanten erfolgreich vor dem BFH

Der Erwerb von Grundvermögen hat in der Praxis oftmals ein steuerliches Nachspiel, wenn es zur Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude kommt. Das vermutete Interesse des Steuerpflichtigen, möglichst viel des Kaufpreises auf das Gebäude zu verteilen, weckt regelmäßig die Skepsis des Finanzamtes. Dies gilt im besonderen Maße, wenn in der notariellen Urkunde eine Kaufpreisaufteilung nicht vorhanden ist.

22
September
2022

Die Tücken der „Rheinischen Tabelle“

Nicole Flügge

Sofern man in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker einsetzt, der für seine Tätigkeit eine Vergütung erhalten soll, sollte die Vergütung möglichst genau geregelt sein. Auch bei der Bezugnahme auf eine Vergütungstabelle, ist eine genaue Bezeichnung der Tabelle dringend zu empfehlen. Ein Beschluss des Oberlandesgericht München vom 21.06.2021 (33 U 1651/21) zeigt, dass sich ein Erblasser nicht auf eine lebensnahe Testamentsauslegung durch die Gerichte verlassen sollte.

15
September
2022

Befreiung von § 181 BGB im Testamentsvollstreckerzeugnis

Meike Isabel Bever, LL.M., Nicole Flügge

Wenn ein Testamentsvollstrecker im Rechtsverkehr seine Kompetenzen nachweisen muss, wird er regelmäßig auf das Testamentsvollstreckerzeugnis zurückgreifen. Die Nachweisfunktion des Testamentsvollstreckerzeugnisses wurde durch eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 12.08.2021 – 19 W 82/21) weiter gestärkt. Das Kammergericht hat zugunsten eines Testamentsvollstreckers entschieden, dass auch die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in das Zeugnis aufzunehmen ist.

21
Juli
2022

Pflichtteilsstrafklausel – Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht

Meike Isabel Bever, LL.M., Nicole Flügge

Sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln sind ein beliebtes Gestaltungsmittel in gemeinschaftlichen Testamenten. Sie sollen den längerlebenden Ehegatten vor pflichtteilsrechtlichen Auseinandersetzungen mit den gemeinsamen Kindern schützen. Ob dies tatsächlich im gewünschten Umfang gelingt, hängt – wie eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt – von der konkreten Ausgestaltung der Klausel ab. Insbesondere vor pflichtteilsrechtlichen Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen, die in der Praxis erheblichen Aufwand verursachen und den hinterbliebenen Ehegatten stark belasten können, ist dieser nicht ohne Weiteres geschützt.