Vermögensnachfolge
Erfolgen Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge, spricht man von vorweggenommener Erbfolge. Die Übertragung soll nach dem Willen der Beteiligten in diesen Fällen – so eine widerlegbare Vermutung – wenigstens teilweise unentgeltlich erfolgen.
Vermögensnachfolge
Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich unter dem Aktenzeichen I R 8/15 mit der Frage, ob die Vermietung einer durch eine GmbH erworbenen Immobilie an ihren Gesellschafter, die dieser zu privaten Wohnzwecken nutzt, auch dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen, ortsüblichen aber nicht kostendeckenden Miete erfolgt.
Vermögensnachfolge
Dr. Robert Schütz
Das Bundeskabinett hat am 8. Juli 2015 den „Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ beschlossen. Grund für die Anpassung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17.12.2014, in dem das BVerfG die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für teilweise verfassungswidrig erklärt hat. Der nun beschlossene Gesetzesentwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.06.2015.