Vermögensnachfolge
Die Regierungsparteien haben sich auf ein Kompromisspapier zur Erbschaftsteuerreform verständigt. Nach dem am 20.06.2016 veröffentlichten Konsens gelten allerdings deutlich schärfere Vorgaben als vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014 gefordert. Eine Umsetzung der Reform sollte demnach bis zum 30.06.2016 erfolgen. Zuletzt hatten Diskussionen über die Folgen des Verstreichens dieser Frist die inhaltliche Diskussion in den Hintergrund gedrängt.
Vermögensnachfolge
Der BFH hat mit Urteil vom 20.01.2016 (II R 40/14) klargestellt, dass auch die aktuelle Fassung des § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG nicht zu einer Schenkungsfiktion führe, wenn ein Gesellschafter seine Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft zu einem unter dem gemeinen Wert liegenden Kaufpreis veräußert.
Vermögensnachfolge
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG mindern die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die im Wege der sogenannten Universalsukzession auf den Erben übergehen, als Nachlassverbindlichkeiten der erbschaftsteuerlichen Erwerb des Erben.
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Vermögensnachfolge
Der EuGH hatte zu prüfen, ob § 33 Abs. 1 ErbStG gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Diese Regelung sieht eine Anzeigepflicht von Kreditinstituten vor, Informationen zu Vermögenswerten verstorbener Kunden an die zuständige Finanzbehörde für Zwecke der Erhebung der Erbschaftsteuer zu übermitteln.
Vermögensnachfolge
Mit zwei finanzgerichtlichen Urteilen ist der Anwendungsbereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG, wonach der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei ist, weiter eingeschränkt worden.