21
Juni
2016

Kompromiss bei der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform

Die Regierungsparteien haben sich auf ein Kompromisspapier zur Erbschaftsteuerreform verständigt. Nach dem am 20.06.2016 veröffentlichten Konsens gelten allerdings deutlich schärfere Vorgaben als vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17.12.2014 gefordert. Eine Umsetzung der Reform sollte demnach bis zum 30.06.2016 erfolgen. Zuletzt hatten Diskussionen über die Folgen des Verstreichens dieser Frist die inhaltliche Diskussion in den Hintergrund gedrängt.