Gesellschaftsrecht und M&AVermögensnachfolge
Dr. Sebastian Garbe
Viele Unternehmer möchten sich zwar irgendwann aus ihrem Unternehmen zurückziehen, wollen jedoch noch ein paar Jahre an den Erträgen des Unternehmens partizipieren und bei Fragen, die das Unternehmen betreffen, mitentscheiden dürfen. Diese Wünsche können durch eine Übertragung des Unternehmensanteils unter Nießbrauchsvorbehalt erfüllt werden. Dabei ist es insbesondere im Hinblick auf Stimmrechte wichtig, den Gesellschaftsvertrag auf notwendige Änderungen zu überprüfen. Auch in der Nießbrauchsbestellung sollten einige wichtige Regelungen nicht fehlen. Aus einem neuen Urteil des OLG München zur Eintragungsfähigkeit eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil im Handelsregister ergeben sich neue Gestaltungshinweise.
VermögensnachfolgeStiftungen und gemeinnützige Organisationen
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntermaßen mit der Entscheidung vom 17.12.2014 dem Gesetzgeber aufgegeben, das Erbschaftsteuergesetz mit Blick auf die für Betriebsvermögen geltenden Vergünstigungsnormen bis spätestens 01.07.2016 zu überarbeiten. Zwar ist diese Frist zwischenzeitlich verstrichen und es wird durchaus kontrovers darüber diskutiert, welches Recht aktuell überhaupt anwendbar ist, aber es lässt auch das neue Recht in Gestalt eines vorliegenden Gesetzesentwurfes erste Konturen erkennen.
Vermögensnachfolge
Nach dem Gesetz sind Grundstücksschenkungen grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Schenkung unter einer Auflage erfolgt, die bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Nach einem neuen Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg soll diese Ausnahme von der Grunderwerbsteuerbefreiung auch dann greifen, wenn bereits die Grundstücksschenkung von der Schenkungsteuer befreit ist, weil sie an eine gemeinnützige Institution erfolgt.
Vermögensnachfolge
Der BFH hat jüngst (Urteil v. 12.05.2016, IV R 12/15) seine mittlerweile als ständig zu bezeichnende Rechtsprechung gegen einen Nichtanwendungserlass des Bundesfinanzministeriums (BMF v. 12.09.2013, BStBl. 2013 I, 1164) mit einer ausführlichen Begründung verteidigt, wonach es nicht zu einem rückwirkenden Wegfall des Buchwertprivilegs einer Teilmitunternehmeranteilsübertragung komme, wenn ein zunächst zurückbehaltenes Wirtschaftsgut des Sonderbetriebsvermögens später ausgegliedert werde. Explizit sieht "der Senat keinen Anlass, seine bisherige Rechtsprechung (BFHE 238, 135 und BFHE 247, 449) zur Auslegung dieser Normen zu ändern. Er hält daran vielmehr ausdrücklich fest."
Vermögensnachfolge
Das Finanzgericht Köln setzt sich im Urteil vom 28.10.2015 (Az. 5 K 585/14) mit der Frage auseinander, ob der Grundstückserwerb durch ein Kaufrechtsvermächtnis von der Grunderwerbsteuer befreit ist, wenn das Kaufrechtsvermächtnis nur zum Erwerb des Grundstückes zum Verkehrswert berechtigt. Die Antwort auf diese Frage hatte der BFH bisher offen gelassen. Deshalb wurde die Revision beim BFH zugelassen und auch eingelegt (BFH, Az. II R 7/16).