UnternehmensteuerrechtVermögensnachfolge
Die Einheits-GmbH & Co. KG kennzeichnet, dass alleiniger Gesellschafter der Komplementär-GmbH die Kommanditgesellschaft ist. Dies macht es erforderlich, gesellschaftsvertraglich sicherzustellen, dass der im Grundsatz alleingeschäftsführungsbefugten Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis betreffend die Ausübung der Gesellschafterrechte aus oder an den von der Kommanditgesellschaft gehaltenen Geschäftsanteilen an der Komplementär-GmbH entzogen und diese auf die Kommanditisten übertragen wird.
Vermögensnachfolge
Mit Urteil vom 27.01.2017 hat das Finanzgericht Münster (Az. 4 K 56 / 16 F) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Beteiligungsträgerstiftung nicht zur Nachversteuerung von begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen führt.
Vermögensnachfolge
Unter dem Az. I R 8/15 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die verbilligte Vermietung einer Immobilie durch eine GmbH an ihren Gesellschafter auch dann als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen/ortsüblichen aber nicht zu einer kostendeckenden Miete erfolgt.
Vermögensnachfolge
Die Steuerhinterziehung eines Gesamtrechtsnachfolgers (Erben) kann einem anderen Gesamtrechtsnachfolger (Erben) zuzurechnen sein, wenn beide Gesamtschuldner (Miterben) sind.
Vermögensnachfolge
Es scheint vollbracht: Bundestag und Bundesrat werden sich aller Voraussicht nach doch noch auf eine Erbschaftsteuerreform einigen. Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes hat am 29.09.2016 erfolgreich den Bundestag passiert und wird nach heutigem Standam 14.10.2016 auch im Bundesrat beschlossen werden.