26
Oktober
2020

Unterschiedliche Freibeträge für Enkel und Urenkel

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit der Frage der Höhe des schenkungsteuerlichen Freibetrages eines Urenkels zu befassen gehabt, dessen Eltern und Großeltern noch nicht vorverstorben waren. Konkret ging es darum, ob dem Urenkel ein Freibetrag in Höhe von EUR 200.000 – wie einem Enkel – oder nur ein Freibetrag in Höhe von EUR 100.000 zusteht.

23
September
2020

Testament: Unterschrift ist nicht gleich Unterschrift

Meike Isabel Bever, LL.M.

Sowohl das handschriftliche als auch das notarielle Testament müssen vom Erblasser unterzeichnet werden. Hieran sind allerdings unterschiedliche Anforderungen zu stellen: Denn die Unterschrift bei einem notariellen Testament dient gerade nicht der Identifizierung des Testierenden. Worauf es hierbei ankommt, hat das OLG Köln klargestellt (OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2020, Az. 2 Wx 102/20).

01
September
2020

Never ending story? Zur international-privatrechtlichen Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Dr. Robert Schütz, Meike Isabel Bever, LL.M.

Nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht sich der Erbteil des mit dem Verstorbenen in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel. Jahrelang war bei Erbfällen mit grenzüberschreitendem Bezug umstritten, ob diese Norm erb- oder güterrechtlich zu qualifizieren ist. Der BGH hat sich 2015 für eine güterrechtliche Qualifikation ausgesprochen. Der EuGH hat das 2018 anders gesehen und die Norm im Anwendungsbereich der EU-ErbVO erbrechtlich qualifiziert. Was aber gilt für Erbfälle aus der Zeit vor Inkrafttreten der EU-ErbVO? Damit hatte sich das OLG München zu befassen.

26
August
2020

Schaukeln kann gefährlich sein!

Tom Kemcke

Das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht machen selbst vor Zuwendungen zwischen Ehegatten nicht Halt: Auch diese Schenkungen müssen grundsätzlich angezeigt und versteuert werden. Sofern ein Ehegatte dem anderen einen größeren Vermögenswert übertragen möchte oder bereits übertragen hat, ohne dies dem Finanzamt anzuzeigen, können sich die Ehegatten mitunter die sogenannte Güterstandsschaukel zu Nutzen machen. Allerdings ist auch dieses Modell kein Allheilmittel.

01
Juli
2020

Die glückliche Nichte – gesetzliche Erbfolge bei letztwilliger Zuwendung nur einzelner Gegenstände

Dr. Robert Schütz, Meike Isabel Bever, LL.M.

Juristische Laien verfassen häufig Testamente, in denen sie bestimmten Personen konkrete Vermögensgegenstände zuwenden, aber nicht (ausdrücklich) bestimmen, wer Erbe im Rechtssinne werden soll. Es ist dann eine Frage des Einzelfalls, ob in diesen Anordnungen nur Vermächtnisse über die konkret benannten Gegenstände oder stattdessen Erbeinsetzungen bezüglich des gesamten Nachlasses zu sehen sind. Liegen Erbeinsetzungen vor, stellt sich zudem die Frage, welche begünstigten Personen mit welcher Quote erben. Denkbar ist, wie in einem vom OLG München entschiedenen Fall, auch der Eintritt der gesetzlichen Erbfolge. Wie die Entscheidung zeigt, sollten Testierende hier nichts dem Zufall überlassen.