Gesellschaftsrecht und M&AVermögensnachfolge
Dr. Sebastian Garbe
Verstirbt ein OHG- oder KG-Gesellschafter, sind seine Erben als neue Gesellschafter im Handelsregister einzutragen. Diese müssen dem Handelsregister ihre Erbenstellung nachweisen. Gibt es kein notarielles Testament, ist in aller Regel die Beantragung eines Erbscheins erforderlich und zwar auch dann, wenn damit hohe Kosten verbunden sind.
Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M.
Eins und eins macht zwei? Das gilt, wie das OLG Hamm entschieden hat, nicht unbedingt für Auslegungsregeln im Erbrecht. War die Einsetzung des Schlusserben in einem Berliner Testament aufgrund der Vermutung des § 2270 Abs. 2 BGB wechselbezüglich und fällt der Schlusserbe vor dem Tod des überlebenden Ehegatten weg, gilt die Bindungswirkung nicht auch für die eintretenden Ersatzerben, wenn diese wiederum allein aufgrund der Auslegungsregel des § 2069 BGB berufen sind.
VermögensnachfolgeKunst und Kultur
Meike Isabel Bever, LL.M.
Der BGH hat nun entschieden: Wer sich auf den Eigentumserwerb durch Ersitzung beruft, muss nicht beweisen, dass er bei Besitzerwerb gutgläubig war – und zwar auch dann nicht, wenn der Kunstgegenstand dem Alteigentümer abhandengekommen, also z. B. gestohlen worden ist (Urteil vom 19.07.2019, Az.: VI ZR 255/2017).
Vermögensnachfolge
Meike Isabel Bever, LL.M.
Seit dem 16.02.2019 gilt die EU-Verordnung 2016/1191. Danach können bestimmte öffentliche Urkunden eines Mitgliedstaats – insbesondere aus dem Bereich Personenstand und Meldewesen – nunmehr ohne weitere Förmlichkeit in anderen Mitgliedstaaten verwendet werden. Insbesondere bedarf es dafür keiner Apostille mehr. Auch die Verwendung beglaubigter Übersetzungen wird durch die neue EU-Verordnung vereinfacht beziehungsweise mitunter ganz entbehrlich.