09
Februar
2022

Es bleibt dabei: keine Mietminderung wegen Baulärm von einer Nachbarbaustelle wenn die „Abwesenheit von Baulärm“ nicht ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist

Saskia Hahn

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer neuen Entscheidung vom 24.11.2021 seine ständige Rechtsprechung seit der „Bolzplatz-Entscheidung“ von 2015 bekräftigt und festgestellt, dass nach Abschluss eines Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung darstellen.

07
Februar
2022

Kein „Mindesthaltbarkeitsdatum“ beim BEM: BAG schafft Klarheit für die Praxis

Dr. Christian Hoppe

Arbeitgeber müssen nach einem bereits durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gem. § 167 II SGB IX erneut ein BEM durchführen, wenn der Arbeitnehmer nach Abschluss des ersten BEM innerhalb eines Jahres erneut länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig wird. Das hat das BAG nun letztinstanzlich entschieden, wobei die betriebliche Praxis hier bislang häufig anders aussah. Der Abschluss eines BEM ist dabei der Tag „Null“ für einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr. (mehr)

04
Februar
2022

TAX-E: Diensträder – Unfallversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte

Dr. Christian Hoppe

Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern ein Fahrrad als Dienstrad an. Arbeitnehmer, die viel Fahrrad fahren, tun etwas für ihre Gesundheit. Der Arbeitgeber profitiert mittelbar über einen statistisch geringeren Krankenstand und eine messbar höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei leasen Arbeitgeber Fahrräder (häufig als eBikes oder auch als Lastenräder) und überlassen sie an ihre Belegschaft zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Zudem ist die Nutzung des Dienstrades in vielen Fällen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Der Beitrag gibt anhand einer aktuellen Entscheidung einen Überblick zu den unfallversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

03
Februar
2022

Erste Entscheidung zum GAMA-Quartett gefallen: Google fällt unter die Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts (§ 19a GWB)

Jan Christian Eggers, LL.M.

Seit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt bereits vier Verfahren auf die neu geschaffene Eingriffskompetenz des § 19a GWB gestützt. Am 5. Januar 2022 stellte das Bundeskartellamt nun erstmalig fest, dass Google „überragende marktübergreifende Bedeutung“ im Sinne des § 19a GWB hat und somit ein Anwendungsfall für die erweiterte Missbrauchsaufsicht ist. Damit ebnet das Kartellamt den Weg für eine stärkere Handhabe gegen das sog. GAMA-Quartett (Google, Amazon, Meta (ehemals Facebook) und Apple).