Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Im Juli letzten Jahres hat der Gesetzgeber im Wege der Änderung des Aktiengesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass Aktiengesellschaften auch nach Beendigung der Pandemie bzw. der übergangsweisen Pandemiegesetzgebung die Möglichkeit haben, ihre Hauptversammlungen künftig rein virtuell (oder hybrid mit virtuellem Anteil) abzuhalten. Reine Präsenz-Hauptversammlungen bleiben daneben selbstverständlich auch möglich – und dürften in der nächsten Zeit zunächst wohl auch wieder „state of the art“ sein.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Der Rat der Europäischen Union hat die Richtlinie über eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie zur Änderung der RL 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der VO 537/2014 hin-sichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen) in der vergangenen Woche endgültig gebilligt. Die darin enthaltenen Regelungen sollen unter anderem die Rechenschaftspflicht der Unter-nehmen im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung (sog. CSRD) weiter erhöhen, eine divergie-rende Nachhaltigkeitsberichterstattung verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft innerhalb der Union erleichtern.
Gesellschaftsrecht und M&AKapitalmarktrecht
Dr. Hans Mewes
Stimmrechtsberechtigte Aktionäre börsennotierter Gesellschaften haben im Falle des Erreichens, Über- oder Unterschreitens von Stimmrechtsschwellen Mitteilungen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) und der börsennotierten Gesellschaft (Emittentin) zum Zwecke der Veröffentlichung abzugeben. Üben Aktionäre ihre Stimmrechte an der Emittentin gemeinschaftlich aus oder agieren diese anderweitig gemeinsam, löst dies vielfach mitteilungspflichtige Zurechnungstatbestände aus.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
Das OLG Brandenburg hat am 29. Juni 2022 entschieden, dass allein die Feststellung des Jahresabschlusses bei einer GmbH nicht zu einem Ausschluss der Geschäftsführerhaftung führt (Az. 7 U 133/21) und damit die an die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Az. 17 U 22/18) anknüpfende Diskussion voraussichtlich beendet.
Gesellschaftsrecht und M&A
Dr. Lukas Eßers, LL.M.
In den letzten Sitzungswochen vor der parlamentarischen Sommerpause haben Bundestag und Bundesrat zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorhaben umgesetzt und vorangebracht. Neben dem viel diskutierten Gesetzentwurf zur dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen bei der AG wurden ergänzende Regeln zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie beschlossen und weitere Vorhaben auf den Weg gebracht. Hier das Wichtigste in Kürze.